Themen und Erfolge Auskunftsdienste: Angemessener Verbraucherschutz

Preisansagen sind schön und gut, kosten andererseits aber auch Geld und Zeit, was damit letztlich auch zulasten des Verbrauchers geht. Der DVTM hat sich daher 2007 gegen eine generelle Preisansagepflicht bei Auskunftsdiensten mit der Rufnummer 118xy ausgesprochen und begrüßt, dass diese weiterhin erst ab einer Tarifierung von 2,- EUR/Min. vorgeschrieben ist.

Kampf gegen Überregulierung bei Auskunftsdiensten

Überregulierung bedeutet auch Gefahr für die Verbraucher. Besonders deutlich wird dies beispielsweise im Zusammenhang mit der Regulierung der Auskunftsgasse. Hier konnte mit gewisser Sorge der Trend beobachtet werden, dass Unternehmen auf alternative Wege ausweichen und ihre Dienste bspw. im Internet oder über Auslandsrufnummern anbieten oder teils über alternative, aber legale Paymentlösungen abrechnen. In diesen Fällen ist das Niveau an verbraucherschützenden Regelungen regelmäßig weit geringer als in den durch spezialgesetzliche Vorgaben regulierten Mehrwertdienste-Rufnummerngassen. Die durch Überregulierung herbeigeführten Ausweichbewegungen führen damit letztlich zu weniger Jugend- und Verbraucherschutz. Derzeit lässt sich dies besonders markant an dem Beispiel der Regulierung von Glückspielen und Lotterien beobachten!

Auskunftsdienste: Kampf gegen behördliche Inhaltekontrolle

Die Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur um die Ausgestaltung und Bewerbung der Auskunftsdienste beschäftigte jahrelang den Verband und seine Mitglieder. Dabei fehlt es auf Seiten der Behörde an einer wirtschaftspolitisch orientierten Regulierung, auch handhabbare Vorgaben zur Ausgestaltung der Werbung und Nutzung der Dienste wurden nicht gemacht. Die Konsequenz aus der erheblichen Verunsicherung des Marktes waren erhebliche Umsatz- und Erlöseinbußen im Auskunfts-, Mehrwertdienste- und Telekommunikationsmarkt, welche sich auch massiv negativ auf das Anzeigengeschäft bei Fernsehsendern, Medien- und Verlagshäusern auswirkte. Der Abbau von Arbeitsplätzen und die Insolvenz zahlreicher Unternehmen war in den Jahren 2008 bis 2011 auf diese nicht wirtschaftspolitisch orientierte Regulierungspolitik zurückzuführen.

Der DVTM hat sich als einziger Verband für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, um für die Nutzung der wertvollen kurzstelligen Auskunftsrufnummern sichere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit einer zeitgemäßen Änderung der Begriffsbestimmung und Klarstellung des Gesetzgebers in der Gesetzesbegründung, sind nunmehr klare gesetzliche Regelungen vorhanden, um die 118xy- Rufnummern weiter zu nutzen. Die fast alle Anbieter betreffenden und massiv verunsichernden Anhörungsverfahren der Bundesnetzagentur wurden eingestellt.

Zur konkreten Ausgestaltung der Bewerbung wurden bereits 2009 Empfehlungen und best-practice-Beispiele in den Kodex aufgenommen, die eine wertvolle Hilfe bieten.

Mehr dazu im Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien

DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.

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