Themen und Erfolge Call by call: mehrmonatige Übergangsfrist für Preisansagen

Jahrelang konnten die stichhaltigen und zahlreich vom DVTM vorgetragenen Argumente die Politik überzeugen, von einer generellen Preisansageverpflichtung bei Call by call-Diensten abzusehen. Durch vereinzelte, jedoch als allzu stark empfundene Preisschaukeleien sah sich die Politik 2012 letztlich veranlasst, doch eine generelle Preisansageverpflichtung aufzunehmen. Durch Verfassungsklage eines Anbieters, welche auch durch den DVTM unterstützt wurde, konnte für alle Anbieter zumindest eine mehrmonatige Übergangsfrist durchgesetzt werden.

DVTM Stellungnahme zu Call by Call und Preselection, 16.05.2013
DVTM Stellungnahme zur Vorbereitung des Sondergutachtens der Monopolkommission im Telekommunikationssektor, 16.05.2013

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