Kampf gegen Überregulierung

– Kontrollpflicht gegen „gesteigerte Mehrfachteilnahme“ verhindert
Bei der Überarbeitung der Gewinnspielsatzung im Jahr 2008 hat sich der DVTM dafür eingesetzt, dass die Unternehmen nicht zusätzlich zu den ohnehin zahlreichen Vorschriften noch mit Kontrollpflichten gegen eine „gesteigerte Mehrfachteilnahme“ belastet werden. Abgesehen davon, dass in den ursprünglichen Planungen dieser Begriff nicht klar definiert war, wären auch technische Einrichtungen dafür aufwendig und teuer gewesen. Kontrolle und Sperrpflichten hätten darüber hinaus zu weiteren erheblichen Umsatzeinbußen geführt.

– Teilnahmelimit verhindert
Bei der Überarbeitung war des Weiteren ein Limit von 30 Euro pro Tag und Spieler geplant, wogegen sich der DVTM wirksam ausgesprochen hat. Das Kostenlimit wäre nicht nur ein Eingriff in die Privatautonomie der Verbraucher, eine Kontrolle wäre darüber hinaus auch nicht mit dem Datenschutz vereinbar gewesen. Auch hier konnte verhindert werden, dass technisch aufwendige und teure Einrichtungen eingerichtet werden müssen, die darüber hinaus noch zu Umsatzeinbußen geführt hätten.

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