Bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2008 hat der DVTM, damals noch unter dem Namen FST erreicht, dass die Preishöchstgrenze für Anrufe bei zeitabhängigen abgerechneten Premium Diensten auf 3,- Euro pro Minute hoch gesetzt wurde.
Ursprünglich geplant war eine Höchstgrenze von lediglich 2,- Euro/Min. Dies war allerdings weder im Interesse der Diensteanbieter noch der Verbraucher.
Die Bezahlung per Telefonrechnung ist überaus komfortabel und sicher. Eine Überschreitung der Preishöchstgrenze ist aber auch weiterhin mit einem geeigneten Legitimationsverfahren möglich.
Mehr dazu im Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien
DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.
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